Sicherheitsbestimmungen für Schnullerketten

Für die Sicherheit Ihres Kindes - VORSICHT! Überprüfen Sie die Schnullerkette vor jedem Gebrauch und entsorgen Sie diese bei ersten Anzeichen von Mängeln oder Beschädigungen. Verlängern Sie die Schnullerkette bitte nicht eigenständig, da die Maximallänge (GEMESSEN OHNE CLIP) von 22cm aufgrund der Strangulationsgefahr nicht überschritten werden darf. Befestigen Sie die Schnullerkette niemals an Gurten, Bändern oder losen Teilen der Kleidung, es besteht sonst Strangulationsgefahr für Ihr Kind! 

ACHTUNG: Schnullerhalter/ Schnullerketten gehören in der Regel zu der Kategorie "Hygieneartikel" und sind kein Spielzeug und sollten nicht als Beißring verwendet werden. Sobald jedoch eine Schnullerkette / Schnullerhalter mit kinderansprechenden Bildchen, Aufdrucken oder dreidimensionalen Figuren gestaltet ist, ist dieses als Spielzeug - ähnlich einem Greifring - einzuordnen. Diese Normen gelten: DIN EN 71-1/-2/-3/-9 und DIN EN 12586! Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass wir KEINE Haftung für jegliche Art von Risiken übernehmen, die im Zusammenhang mit einem unsachgemäßen Gebrauch der Artikel entstehen. Alle möglichen Unfälle (Strangulieren, Verschlucken, Ersticken etc.) können durch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten vermieden werden.